
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort mit doppelter Power die Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB erstellen können!
Unsere Kollegin Milena Laurs hat erfolgreich die Prüfung bestanden und steht uns nun voll und ganz in dieser Thematik zur Verfügung. Mit ihrer Unterstützung können wir unsere Expertise weiter ausbauen und Ihnen noch schneller und effizienter bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zur Seite stehen.
Je nachdem, zu welchem Zweck Sie eine Immobilienbewertung benötigen, bieten Ihnen die Sachverständige für Immobilienbewertung, Milena Laurs & Jackson Kuschel, verschiedene Arten von Wertermittlungen an.
Immobilienbewertungen sind interessant für Besitzer von Wohn- und Gewerbeeigentum, die neutral den Wert ihrer Immobilie vom Fachmann festgestellt wissen möchten. Immobilieninteressenten, die kurz vor der Kaufzusage stehen, können mithilfe der objektiven Käuferberatung eine zweite Meinung vom Experten einholen und somit bares Geld in der abschließenden Kaufpreisverhandlung sparen. In der Regel reicht in beiden genannten Fällen eine einfache Wertschätzung, welche mündlich oder wahlweise in kurzer, übersichtlicher Schriftform erbracht wird.
Komplexere Bewertungsvorgänge, die Bestand bei Gericht oder beim Finanzamt haben, sollten unbedingt in Schriftform als Werteinschätzung oder als vollumfängliches Verkehrswertgutachten nach formalen Vorgaben erstellt werden.
Anwendungsbeispiele für Vollgutachten/ Verkehrswertgutachten:
- Vermögensaufteilung in Erb- und Scheidungsfällen
- Im Falle von Vormundschaften
- Bei Beleihungen
- Für die Taxierung vor dem Verkauf
- Für Versicherungen