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VERKEHRSWERTGUTACHTEN NACH §194 BAUGB

VOLLGUTACHTEN

Je nachdem, zu welchem Zweck Sie eine Immobilienbewertung benötigen, bietet Ihnen der Sachverständige für Immobilienbewertung, Jackson Kuschel, verschiedene Arten von Wertermittlungen an.

 

Immobilienbewertungen sind interessant für Besitzer von Wohn- und Gewerbeeigentum, die neutral den Wert ihrer Immobilie vom Fachmann festgestellt wissen möchten. Immobilieninteressenten, die kurz vor der Kaufzusage stehen, können mithilfe der objektiven Käuferberatung eine zweite Meinung vom Experten einholen und somit bares Geld in der abschließenden Kaufpreisverhandlung sparen. In der Regel reicht in beiden genannten Fällen eine einfache Wertschätzung, welche mündlich oder wahlweise in kurzer, übersichtlicher Schriftform erbracht wird.

Komplexere Bewertungsvorgänge, die Bestand bei Gericht oder beim Finanzamt haben, sollten unbedingt in Schriftform als Werteinschätzung oder als vollumfängliches Verkehrswertgutachten nach formalen Vorgaben erstellt werden.

Anwendungsbeispiele für Vollgutachten/ Verkehrswertgutachten: 

 

  • Vermögensaufteilung in Erb- und Scheidungsfällen
  • Im Falle von Vormundschaften
  • Bei Beleihungen
  • Für die Taxierung vor dem Verkauf
  • Für Versicherungen

Wir würfeln nicht. Wir bewerten Ihre Immobilie nach anerkannten Bewertungsverfahren.

Jackson Kuschel | Sachverständiger für Immobilienbewertung [Sprengnetter Akademie]