AGB & Sonderbedingungen


1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Hinsichtlich der Objekte ist die VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Sämtliche Angebote basieren auf Informationen, die der Eigentümer oder Dritte erteilt haben; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Darüber hinaus übernimmt die VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG für die Objekte keine Gewähr, unter anderem für eine be-stimmte Größe, Güte und Beschaffenheit und haftet nicht für die Bonität des Vertragspartners.

2. Mit dem Abschluss eines durch unsere Maklertätigkeit zustande gekommenen Kauf- bzw. Miet- oder sonstigen Vertrages ist die im Angebot angegebene Maklerprovision zu zahlen. Wenn Nebenabreden getroffen oder Ersatzgeschäfte abgeschlossen werden (z.B. Anmietung statt Ankauf oder Ankauf statt Anmietung), mit denen der angestrebte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird, so hat die VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG einen Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision.

3. Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angebote und sonstige Mitteilungen vertraulich. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

4. Ist die von der VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bekannt, ist er verpflichtet, dies der VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG unverzüglich zu erklären und den Nachweis zu führen, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Einwendungen braucht die VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG nicht gegen sich gelten zu lassen. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrich-ten; er ist verpflichtet ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

6. Die Provision entsteht aus der Gesamtkaufsumme und wird fällig mit der notariellen Be-urkundung des Kaufvertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später aufgehoben wird.

7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Verein-barung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch ent-steht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.

8. Von einem Vertragsabschluss über eines der uns angebotenen Objekte ist uns, auch nach Beendigung des Auftrages, unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Vertragsbedingungen sowie die Vertragspartner sind uns zu nennen.

9. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform getroffen werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde des Maklers Kaufmann i. S. § 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Maklers vereinbart.

Stand: November 2021

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